Unterversicherung wird je Position mit dem Wert am Schadentag geprüft; Summenausgleich, Vorsorge und Verzicht wirken nur, wenn ihre Voraussetzungen im Vertrag erfüllt sind.
Erst Wertmaßstab und Restwert je Sache, dann Quote auf alles inklusive Neuwertspitze, dann Selbstbehalt; sofort fälligen Teil und Neuwertspitze getrennt ausweisen.
Gebäudewert über anerkanntes Verfahren ermitteln, Mietereinbauten und Mietausfall bewusst zuordnen und Haftzeiten an der realistischen Wiederaufbauzeit ausrichten.
Erst die Gefahr je Teilschaden bestimmen, dann Sache, Ort, Ausschlüsse und Obliegenheiten prüfen und zuletzt rechnen; nicht jedes Wasser ist Leitungswasser.
Bei Mehrfachversicherung erhält der Kunde höchstens den Schaden; die Versicherer teilen im Verhältnis ihrer jeweiligen Leistungspflichten, nicht ihrer Summen.
Anzeigepflicht betrifft den Vertragsschluss, Gefahrerhöhung die Laufzeit, Obliegenheiten das Verhalten; bei Kürzungsketten Reihenfolge offenlegen und jede Stufe rechnen.
Ertragsausfall immer monatsweise aus Planumsatz und Ausfallgrad rechnen, dann Selbstbehalt, ersparte Kosten und schadenmindernde Mehrkosten berücksichtigen.
Der Versicherungswert im Ertragsausfall blickt nach vorn; Summe und Haftzeit gemeinsam planen und Rückwirkungs- sowie Mehrkostengrenzen gegen den Höchstschaden prüfen.
Maschinenschäden in Kosten, Abzüge und Selbstbehalt zerlegen; Verschleiß und Mangel selbst sind nicht versichert, wohl aber ihre Folgeschäden an anderen Teilen.
Erst über die Incoterms klären, wer die Gefahr trägt, dann den Versicherungswert mit Kosten und imaginärem Gewinn bilden und den Regress gegen den Frachtführer sichern.
Klimarisiken mit Lage, Prävention und Selbstbehaltsmodell rechnen; PV-Ertragsausfall aus Eigenverbrauch und Einspeisung bewerten und neue Anlagen als mögliche Gefahrerhöhung anzeigen.
Abschlag nach dem sicheren Mindestbetrag fordern, Regressrechte wahren und beim Quotenvorrecht zuerst den ungedeckten Schaden des Kunden befriedigen.
Im Großschaden-Fall Position für Position rechnen, Klauseln vor Kürzungen anwenden und jede rechtliche Bewertung mit Tatbestand, Verschulden, Zurechnung und Kausalität begründen.
Bei mehreren Ereignissen jedes einzeln prüfen: Gefahr, Vertrag, Quote, Selbstbehalt; Doppeldeckungen über § 78 VVG und Transportschäden über Incoterms und Regress lösen.
Bei Mietern zuerst Eigentum und Verträge trennen, Mehrkosten gegen vermiedenen Ausfall prüfen und Anlaufverluste nur innerhalb der Haftzeit ansetzen.
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