Erst Haftung, dann Deckung: Zeitwert, Quote, Ausschlüsse, Selbstbehalt und Summe in fester Reihenfolge rechnen und Haftpflicht- von Deckungsverhältnis trennen.
Eine Betriebsbeschreibung veraltet mit jedem neuen Auftrag: neue Risiken anzeigen, Tätigkeitsschäden präzise abgrenzen und Bemessungsgrundlagen ehrlich melden.
Ein Personenschaden hat viele Gläubiger, aber nur eine Haftungsquote; Gesamtschuldner gleichen intern nach Verursachungsanteilen aus, nicht automatisch nach Köpfen.
Produkthaftung trifft die ganze Lieferkette: erst Rolle und Stichtag des Inverkehrbringens klären, dann altes oder neues Recht mit Fristen und Ersatzumfang anwenden.
Bei Zuliefererschäden jede Kostenposition einzeln zuordnen: Aus- und Einbau ja, eigenes Produkt nie, Vertragsstrafen nie, Rückruf nur mit eigener Deckung.
Ein Serienschaden zählt im Jahr des ersten Schadens; beim Versichererwechsel entscheidet das Versicherungsfall-Prinzip, ob Rückwärtsdeckung oder Nachmeldefrist nötig ist.
Umweltfälle in drei Ebenen trennen: Ansprüche Dritter in die Umwelthaftpflicht, Sanierungspflichten gegenüber der Behörde in die Umweltschadensversicherung, Eigenschäden nur mit Zusatzbaustein.
In der VSH entscheiden Verstoßzeitpunkt, Zahl der Versicherungsfälle und Wissentlichkeit über die Leistung; Serienklauseln sparen Selbstbehalte, kosten aber Summe.
In der D&O verzehren Abwehrkosten die Summe, mehrere Organe teilen sie sich, und AG-Vorstände tragen gesetzlich mindestens 10 % bis zur Obergrenze von 1,5 Festgehältern.
Grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheiten kürzt nur quotal; Cyber-Drittschäden entstehen durch die Masse der Betroffenen, und Abwehrkosten können die Zahlungen übersteigen.
Rechtsschutz zahlt Kosten nach der Erfolgsquote: Verstoßzeitpunkt, Wartezeit und Vergleichsquote prüfen, sonst bleiben Kosten beim Kunden hängen.
Ein gutes Programm ist gerechnet und begründet: Selbstbehalt nach Erwartungswert, Summen nach Höchst- und Serienschaden, Layer bei großen Risiken, Schnittstellen in einer Matrix geprüft.
Im Zulieferer-Fall zuerst nach Geschädigten trennen, dann jede Position zuordnen und die Serienklausel einmal anwenden; Rückruf und Ersatzteile bleiben ohne Zusatzdeckung beim Kunden.
Bei Dienstleister-Serien erst die Fehlerquelle bestimmen, dann Selbstbehalt vor Summe rechnen; in der D&O entscheidet die Kenntnis bei Vertragsschluss über die Rückwärtsdeckung.
Im Baufall jede Position der richtigen Kategorie zuordnen: eigene Leistung, Tätigkeitsschaden, Sachschaden, Folgeschaden; grobe Fahrlässigkeit lässt die Haftpflichtdeckung bestehen.
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