Auftraggeber (Verantwortlicher):
Firma / Organisation: ______________________________
Anschrift: ______________________________
Vertreten durch: ______________________________
Kontakt für Datenschutz: ______________________________
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter):
dcyphr.® GmbH, Hans-Thoma-Straße 40, 69121 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Alexander Walenda
Kontakt für Datenschutz: contact@dcyphr.ai
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die dcyphr.® ID mit ihren Apps bereit (Hauptvertrag: Nutzungsbedingungen bzw. gesonderter Vertrag). Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.
(2) Dieser Vertrag gilt ab Unterzeichnung und für die Dauer des Hauptvertrags. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und die Kreise der Betroffenen ergeben sich aus Anlage 1.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, auch in Bezug auf Übermittlungen in ein Drittland, es sei denn, er ist durch Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dies vorab mit, soweit das Recht es nicht verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
(2) Weisungen sind die Einstellungen, die der Auftraggeber in der Plattform vornimmt, und Mitteilungen in Textform. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, wenn er eine Weisung für rechtswidrig hält; er darf sie dann bis zur Klärung aussetzen.
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der Rechte Betroffener verantwortlich. Er informiert die betroffenen Personen (z. B. Teilnehmende seiner Events) und stellt sicher, dass er die Daten einstellen darf. Er teilt dem Auftragnehmer Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung unverzüglich mit. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) dürfen nur eingestellt werden, wenn dies vorher in Textform vereinbart wurde.
(1) Der Auftraggeber erteilt eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter. Die bei Vertragsschluss eingesetzten stehen in Anlage 3.
(2) Der Auftragnehmer informiert über beabsichtigte Änderungen mindestens 14 Tage vorher in Textform. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund innerhalb dieser Frist widersprechen; bleibt eine Einigung aus, können beide Parteien den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf mindestens dieses Schutzniveau und haftet für sie wie für eigenes Handeln.
Eine Verarbeitung findet grundsätzlich in Deutschland bzw. der EU statt. Setzt ein Unterauftragsverarbeiter Dienste außerhalb des EWR ein, stellt der Auftragnehmer die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO sicher (Angemessenheitsbeschluss, EU-Standardvertragsklauseln mit ergänzenden Maßnahmen).
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen, zu denen er beiträgt (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Vor-Ort-Prüfungen sind rechtzeitig (in der Regel 14 Tage vorher) anzukündigen, finden zu üblichen Geschäftszeiten statt, stören den Betrieb nicht unverhältnismäßig und erfolgen unter Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber anderen Kunden. Der Nachweis kann auch durch aktuelle Selbstauskünfte oder Zertifikate des Hosters erbracht werden.
Nach Ende des Hauptvertrags gibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Wunsch die Daten in einem gängigen Format heraus (Export-Funktionen) und löscht sie danach, spätestens nach 30 Tagen, einschließlich vorhandener Kopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Backups werden im regulären Turnus überschrieben. Auf Verlangen bestätigt er die Löschung in Textform.
(1) Für die Haftung gelten Art. 82 DSGVO und im Innenverhältnis die Haftungsregelungen des Hauptvertrags (Teil E der AGB), soweit zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag dem Hauptvertrag vor, soweit es um personenbezogene Daten geht.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Heidelberg. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Ort, Datum: ______________________ Auftraggeber: ______________________
Ort, Datum: ______________________ Auftragnehmer (dcyphr.® GmbH): ______________________
| Punkt | Beschreibung |
|---|---|
| Art und Zweck | Bereitstellung der dcyphr.® ID: Speicherung, Anzeige und Verarbeitung von Inhalten des Auftraggebers zur Organisation von Events, Teams und Lernangeboten (z. B. Anmeldung, Tickets und Einlass, Programm, Chat, Matchmaking, Einladungen), Versand von System-E-Mails und optional SMS für den zweiten Faktor. |
| Arten der Daten | Name, Kürzel, E-Mail-Adresse, Profilbild, Unternehmen und Funktion, Anmeldungen und Tickets, Einlass-Scans, Nachrichten, Angaben im Matchmaking-Profil, Programm- und Kontaktdaten von Referierenden, Rollen und Rechte; je nach Nutzung weitere vom Auftraggeber eingestellte Inhalte. |
| Betroffene | Mitarbeitende, Teilnehmende, Referierende, Aussteller, Sponsoren und Partner, Mitglieder und Eingeladene des Auftraggebers. |
| Besondere Kategorien | Nicht vorgesehen. Siehe § 5. |
| Unternehmen | Leistung | Ort |
|---|---|---|
| STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin | Hosting der Plattform, Versand der System-E-Mails | Deutschland |
| seven communications GmbH oder Twilio Ireland Limited (nur wenn SMS für den zweiten Faktor aktiviert ist) | SMS-Versand | Deutschland bzw. EU/USA (EU-Standardvertragsklauseln) |
| Google Ireland Ltd. (nur bei Anmeldung mit Google) | Anmeldedienst | EU/USA (Data Privacy Framework) |