Prüfungsbereich 2 nach § 5 Nr. 1 der Verordnung: den Marketingmix strategiegerecht auswählen und zu einem Marketingkonzept verbinden — Produkt und Marke, Preis und Konditionen, Distribution, klassische und digitale Kommunikation, Dienstleistungsmix, rechtliche Grenzen, Budget und Zielgruppenfit, mit vielen Rechenbeispielen.
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